FAQ
Antworten auf Fragen, die nicht immer leicht zu stellen sind.
Manche Fragen sind sehr persönlich. Andere fühlen sich unangenehm, peinlich oder vielleicht sogar „komisch" an.
Und manchmal weiß man einfach nicht, wie man anfangen soll.
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die mir in meiner Arbeit häufig begegnen.
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Nein. Kriminaltherapie und Psychotherapie können sich zwar in Methoden und Themen überschneiden, verfolgen aber nicht zwangsläufig dasselbe Ziel.
Psychotherapie dient grundsätzlich der Behandlung psychischer Erkrankungen und damit verbundener Beschwerden.
In der Kriminaltherapie steht dagegen delinquentes oder problematisches Verhalten im Mittelpunkt. Gemeinsam beschäftigen wir uns beispielsweise damit, wie ein bestimmtes Verhalten entstanden ist, welche persönlichen und situativen Faktoren dazu beigetragen haben und was verändert werden kann, um zukünftig verantwortungsvoll und möglichst straffrei zu leben.
Dafür muss nicht zwingend eine psychische Erkrankung vorliegen. Je nach individueller Situation können psychische Belastungen oder Erkrankungen selbstverständlich zusätzlich eine Rolle spielen und in die Behandlung einbezogen werden.
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Ja. Sie können sich auch an mich wenden, wenn gegen Sie aktuell ein Ermittlungsverfahren läuft – unabhängig davon, ob bereits Anklage erhoben wurde oder wie weit das Verfahren fortgeschritten ist.
Gerade diese Zeit ist für viele Menschen mit erheblichen Belastungen, Unsicherheit und Zukunftsängsten verbunden. Eine therapeutische Begleitung kann deshalb bereits während des laufenden Verfahrens sinnvoll sein. Gleichzeitig können wir, soweit dies für Ihr Anliegen relevant ist, frühzeitig mit der Aufarbeitung der zugrunde liegenden Verhaltensweisen und möglichen Risikofaktoren beginnen. Sie müssen also nicht warten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.
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Ja, ein wichtiger Teil meiner Arbeit richtet sich an Menschen, die frühzeitig Hilfe suchen, weil sie befürchten, künftig straffällig zu werden, oder weil sie unter ihrer Neigung und der Stigmatisierung leiden. Sich Hilfe zu holen, bevor etwas passiert, ist die verantwortungsvollste Entscheidung, die Sie treffen können.
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Für die erste Kontaktaufnahme und ein telefonisches Vorgespräch genügt ein Vorname – dieser kann auch frei gewählt sein. Sie müssen zu Beginn also nicht mehr von sich preisgeben, als sich für Sie richtig anfühlt.
Wenn daraus eine regelmäßige Behandlung entsteht, benötige ich aus fachlichen und rechtlichen Gründen im weiteren Verlauf Ihren Namen sowie Kontaktdaten, unter denen ich Sie erreichen kann.
Wann und in welchem Umfang diese Angaben erforderlich sind, können wir gemeinsam besprechen. Je nach Situation finden wir eine Lösung, die für Sie und für mich gut und verantwortbar ist.
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Nein. Ich bin nicht das Gericht – und es ist nicht meine Aufgabe, über Sie als Menschen zu urteilen.
In meiner Arbeit begegne ich auch Menschen, die Dinge getan, gedacht oder sich mit Inhalten beschäftigt haben, über die sie mit kaum jemandem sprechen können. Eine offene therapeutische Arbeit ist nur möglich, wenn auch schwierige, unangenehme oder schambesetzte Themen ausgesprochen werden dürfen.
Das bedeutet nicht, problematisches oder schädigendes Verhalten gutzuheißen oder zu verharmlosen. Wir können sehr klar über Verantwortung, Grenzen und die Folgen des eigenen Handelns sprechen, ohne Sie deshalb als Menschen abzuwerten.
Für mich gehört beides zusammen: ein respektvoller Umgang mit Ihnen als Person und eine ehrliche Auseinandersetzung mit Ihrem Verhalten.
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Ja. Termine können grundsätzlich auch online stattfinden. Hierfür nutze ich Coachingspace, eine datenschutzkonforme Plattform, über die geschützte Online-Termine durchgeführt werden können.
Dadurch ist eine Zusammenarbeit unabhängig von Ihrem Wohnort möglich. Sie können sich also auch dann an mich wenden, wenn Sie nicht in München oder Bayern leben – ich arbeite mit Menschen aus ganz Deutschland.
Ob die Behandlung vollständig online, in meiner Praxis oder in einer Kombination aus Präsenz- und Online-Terminen stattfindet, können wir individuell besprechen.
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Das richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf sowie nach Ihren und meinen zeitlichen Kapazitäten. In der Regel finden Termine wöchentlich oder im Abstand von zwei Wochen statt.
In bestimmten Phasen kann eine engmaschigere Begleitung sinnvoll sein, während zu einem späteren Zeitpunkt auch größere Abstände zwischen den Sitzungen möglich sein können. Wir besprechen gemeinsam, welcher Rhythmus zu Ihrer aktuellen Situation und zum jeweiligen Stand der Behandlung passt.
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Die Kosten sind grundsätzlich selbst zu tragen. Das liegt unter anderem daran, dass es sich bei vielen Anliegen, mit denen Menschen zu mir kommen, nicht um eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Häufig stehen vielmehr problematische Verhaltensweisen, sexuelle Interessen, der Umgang mit Fantasien und Impulsen oder die Veränderung konkreter Verhaltensmuster im Vordergrund.
Meine Arbeit ist daher in vielen Fällen keine klassische Krankenkassenleistung. Gesetzliche Krankenkassen können meine Leistungen nicht erstatten. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in wenigen Fällen anteilig.
Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch die Staatskasse möglich sein. Ob dies im Einzelfall in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
Die konkreten Honorarsätze bespreche ich mit Ihnen vor Beginn der Behandlung, sodass Ihnen vorher bekannt ist, welche Kosten entstehen.
Wenn die Finanzierung für Sie schwierig ist, sprechen Sie mich gerne darauf an. In besonderen finanziellen Situationen versuche ich, gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung zu finden.
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Das hängt von Ihrem Anliegen und Ihrer individuellen Situation ab. Manche Themen lassen sich in wenigen Sitzungen klären, andere benötigen deutlich mehr Zeit. Gerade wenn Probleme bereits über viele Jahre bestehen oder sich bestimmte Verhaltensweisen und Muster verfestigt haben, ist auch Veränderung häufig ein längerfristiger Prozess.
Menschen, die beispielsweise nach einer Hausdurchsuchung oder im Zusammenhang mit einem laufenden Strafverfahren zu mir kommen, begleite ich nicht selten über mehrere Jahre. Zu Beginn geht es häufig um die Stabilisierung und den Umgang mit der aktuellen Situation. Im weiteren Verlauf rücken die Hintergründe des Verhaltens, individuelle Muster und mögliche Risikofaktoren stärker in den Mittelpunkt. Während der gemeinsamen Arbeit können zudem Themen sichtbar werden, die zu Beginn noch gar nicht im Vordergrund standen. Ziel ist deshalb nicht, eine bestimmte Anzahl an Sitzungen „abzuarbeiten“, sondern Veränderungen zu erreichen, die verstanden, im Alltag umgesetzt und langfristig stabilisiert werden können. Die Dauer der Behandlung ist daher nicht von vornherein festgelegt.
Bei einer Behandlung im Rahmen einer gerichtlichen Weisung oder Auflage gelten darüber hinaus die jeweiligen rechtlichen Vorgaben. In diesen Fällen kann die Behandlung nicht unabhängig von diesen Rahmenbedingungen beendet werden.