MEIN THERAPIEANGEBOT
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Konsum von Missbrauchsdarstellungen sexuellem Missbrauch an Kindern
Verantwortung übernehmen. Veränderung ermöglichen.
Kriminaltherapeutische Begleitung für Menschen nach Hausdurchsuchung, Ermittlungsverfahren, Verurteilung oder bereits begangenen Sexualstraftaten an Kindern.
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Sexualstraftaten gegen Erwachsene
Neue Wege beginnen mit Verantwortung.
Therapie für Menschen nach Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder anderen Sexualstraftaten mit dem Ziel nachhaltiger Deliktbearbeitung und Rückfallprävention.
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Ungewöhnliche sexuelle Neigungen & Pornografiesucht
Verstehen. Akzeptieren. Verantwortungsvoll leben.
Therapie für Menschen mit Fetischen, Paraphilien, problematischem Pornografiekonsum und anderen belastenden sexuellen Fragestellungen.
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Pädophile oder hebephile Präferenz
Perspektiven statt Ausgrenzung. Unterstützung ohne Vorverurteilung.
Therapie für Menschen mit pädophiler oder hebephiler Präferenz, die unter gesellschaftlicher Stigmatisierung, Einsamkeit, Scham oder psychischer Belastung leiden und einen geschützten Raum suchen, in dem sie offen sprechen können.
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Sexuell grenzverletzende Kinder & Jugendliche
Frühzeitig helfen. Entwicklung ermöglichen.
Therapie für Kinder und Jugendliche mit sexuell grenzverletzendem oder übergriffigem Verhalten.
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Paarberatung
Gemeinsam einen neuen Weg finden.
Beratung und Therapie für Paare nach der Offenlegung ungewöhnlicher sexueller Neigungen, dem Konsum von Missbrauchsdarstellungen oder einer Sexualstraftat.
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Fachberatung für Jugendämter
Kriminaltherapeutische und rechtspsychologische Fachberatung zur Unterstützung bei der Einschätzung individueller Risiko- und Schutzfaktoren nach Hausdurchsuchungen oder Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellungen.
Mein Name ist Franziska Mathäus.
Seit vielen Jahren begleite ich Menschen in hochsensiblen Lebenssituationen – wissenschaftlich fundiert, wertschätzend und ohne vorschnelle Urteile. Mein Schwerpunkt liegt auf der Therapie und Begleitung von Menschen mit sexualbezogenen Problemlagen sowie der kriminaltherapeutischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
In meiner Praxis stehen nicht Scham oder Verurteilung im Mittelpunkt, sondern Verstehen, Verantwortung, Veränderung und Prävention.
Dabei steht für mich immer derselbe Grundsatz im Mittelpunkt: Meine Klienten sind zuallererst Menschen.
Unabhängig von ihrer Geschichte begegne ich jedem Menschen mit Respekt, Wertschätzung und einer klaren therapeutischen Haltung.
Denn ich bin überzeugt, dass nachhaltige Veränderung dort beginnt, wo Menschen Verantwortung übernehmen können
– und gleichzeitig die Chance erhalten, verstanden zu werden.
FAQ
Antworten auf Fragen, die nicht immer leicht zu stellen sind.
Manche Fragen sind sehr persönlich. Andere fühlen sich unangenehm, peinlich oder vielleicht sogar „komisch“ an.
Und manchmal weiß man einfach nicht, wie man anfangen soll.
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die mir in meiner Arbeit häufig begegnen.
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Nein. Kriminaltherapie und Psychotherapie können sich zwar in Methoden und Themen überschneiden, verfolgen aber nicht zwangsläufig dasselbe Ziel.
Psychotherapie dient grundsätzlich der Behandlung psychischer Erkrankungen und damit verbundener Beschwerden. In der Kriminaltherapie steht dagegen delinquentes oder problematisches Verhalten im Mittelpunkt. Gemeinsam beschäftigen wir uns beispielsweise damit, wie ein bestimmtes Verhalten entstanden ist, welche persönlichen und situativen Faktoren dazu beigetragen haben und was verändert werden kann, um zukünftig verantwortungsvoll und möglichst straffrei zu leben.
Dafür muss nicht zwingend eine psychische Erkrankung vorliegen. Je nach individueller Situation können psychische Belastungen oder Erkrankungen selbstverständlich zusätzlich eine Rolle spielen und in die Behandlung einbezogen werden.
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Für die erste Kontaktaufnahme und ein telefonisches Vorgespräch genügt ein Vorname – dieser kann auch frei gewählt sein. Sie müssen zu Beginn also nicht mehr von sich preisgeben, als sich für Sie richtig anfühlt.
Wenn daraus eine regelmäßige Behandlung entsteht, benötige ich aus fachlichen und rechtlichen Gründen im weiteren Verlauf Ihren Namen sowie Kontaktdaten, unter denen ich Sie erreichen kann.
Wann und in welchem Umfang diese Angaben erforderlich sind, können wir gemeinsam besprechen. Je nach Situation finden wir eine Lösung, die für Sie und für mich gut und verantwortbar ist.
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Die Kosten sind in der Regel selbst zu tragen. Das liegt unter anderem daran, dass es sich bei vielen Anliegen, mit denen Menschen zu mir kommen, nicht um eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Häufig stehen vielmehr problematische Verhaltensweisen, sexuelle Interessen, der Umgang mit Fantasien und Impulsen oder die Veränderung konkreter Verhaltensmuster im Vordergrund.
Meine Arbeit ist daher in vielen Fällen keine klassische Krankenkassenleistung. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten je nach Vertrag und Anlass manchmal teilweise; gesetzliche Krankenkassen können meine Leistungen nicht erstatten.
Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Kostenübernahme durch die Staatskasse in Betracht kommen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Gericht im Rahmen der Verurteilung eine entsprechende therapeutische Weisung erteilt und zugleich die Übernahme der hierfür entstehenden Kosten durch die Staatskasse geregelt wird. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt vom jeweiligen Verfahren und der gerichtlichen Entscheidung ab.
Die konkreten Honorarsätze nenne ich Ihnen im Vorgespräch, bevor Kosten entstehen.
Wenn Sie sich eine Behandlung nicht ohne Weiteres leisten können, sprechen Sie mich gerne darauf an. In schwierigen finanziellen Situationen finden wir meist eine individuelle Lösung.
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Ausdrücklich ja. Ein erheblicher Teil meiner Arbeit richtet sich an Menschen, die frühzeitig Hilfe suchen, weil sie befürchten, künftig straffällig zu werden, oder weil sie unter ihrer Neigung und der Stigmatisierung leiden. Sich Hilfe zu holen, bevor etwas passiert, ist die verantwortungsvollste Entscheidung, die Sie treffen können.
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Das hängt vollständig von Ihrem Anliegen und Ihrer individuellen Situation ab. Manche Themen lassen sich in wenigen Sitzungen klären, andere benötigen deutlich mehr Zeit. Gerade bei Problemen, die bereits über viele Jahre bestehen oder sich schrittweise entwickelt und verfestigt haben, ist auch die Veränderung häufig ein längerfristiger Prozess.
Menschen, die beispielsweise nach einer Hausdurchsuchung oder im Zusammenhang mit einem laufenden Strafverfahren zu mir kommen, begleite ich nicht selten über mehrere Jahre. Dabei geht es häufig zunächst um die unmittelbare Stabilisierung und den Umgang mit der aktuellen Situation. Im weiteren Verlauf rücken dann die eigentlichen Hintergründe, Verhaltensmuster und möglichen Risikofaktoren stärker in den Mittelpunkt.
Oft zeigen sich während der gemeinsamen Arbeit zudem weitere Themen, die zu Beginn noch gar nicht im Vordergrund standen. Vereinfacht gesagt: Je länger Sie ein Thema bereits mit sich tragen und je stärker bestimmte Verhaltensweisen oder Muster verfestigt sind, desto mehr Zeit kann es brauchen, diese zu verstehen und nachhaltig zu verändern.
Die Dauer einer Behandlung ist deshalb grundsätzlich individuell und nicht von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Wir vereinbaren gemeinsam Ziele und überprüfen regelmäßig, wo Sie stehen, was sich verändert hat und woran wir weiterarbeiten möchten. Sie entscheiden dabei jederzeit selbst, ob und wie lange Sie den therapeutischen Prozess fortsetzen möchten.
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Ja. Sie können sich auch an mich wenden, wenn gegen Sie aktuell ein Ermittlungsverfahren läuft – unabhängig davon, ob bereits Anklage erhoben wurde oder wie weit das Verfahren fortgeschritten ist.
Gerade diese Zeit ist für viele Menschen mit erheblichen Belastungen, Unsicherheit und Zukunftsängsten verbunden. Eine therapeutische Begleitung kann deshalb bereits während des laufenden Verfahrens sinnvoll sein. Gleichzeitig können wir, soweit dies für Ihr Anliegen relevant ist, frühzeitig mit der Aufarbeitung der zugrunde liegenden Verhaltensweisen und möglichen Risikofaktoren beginnen. Sie müssen also nicht warten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.
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Nein. Ich bin nicht das Gericht – und es ist nicht meine Aufgabe, über Sie als Menschen zu urteilen.
In meiner Arbeit begegne ich auch Menschen, die Dinge getan, gedacht oder sich mit Inhalten beschäftigt haben, über die sie mit kaum jemandem sprechen können. Eine offene therapeutische Arbeit ist nur möglich, wenn auch schwierige, unangenehme oder schambesetzte Themen ausgesprochen werden dürfen.
Das bedeutet nicht, problematisches oder schädigendes Verhalten gutzuheißen oder zu verharmlosen. Wir können sehr klar über Verantwortung, Grenzen und die Folgen des eigenen Handelns sprechen, ohne Sie deshalb als Menschen abzuwerten. Für mich gehört beides zusammen: ein respektvoller Umgang mit Ihnen als Person und eine ehrliche Auseinandersetzung mit Ihrem Verhalten.
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Ja. Termine können grundsätzlich auch online stattfinden. Hierfür nutze ich Coachingspace, eine datenschutzkonforme Plattform, über die geschützte Online-Termine durchgeführt werden können.
Dadurch ist eine Zusammenarbeit unabhängig von Ihrem Wohnort möglich. Sie können sich also auch dann an mich wenden, wenn Sie nicht in München oder Bayern leben – ich arbeite mit Menschen aus ganz Deutschland.
Ob die Behandlung vollständig online, in meiner Praxis oder in einer Kombination aus Präsenz- und Online-Terminen stattfindet, können wir individuell besprechen.
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Das richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf sowie nach Ihren und meinen zeitlichen Kapazitäten. In der Regel finden Termine wöchentlich oder im Abstand von zwei Wochen statt.
In bestimmten Phasen kann eine engmaschigere Begleitung sinnvoll sein, während zu einem späteren Zeitpunkt auch größere Abstände zwischen den Sitzungen möglich sein können. Wir besprechen gemeinsam, welcher Rhythmus zu Ihrer aktuellen Situation und zum jeweiligen Stand der Behandlung passt.